Der FSA mit seinem Projekt Inklusion im Fokus

Der FSA orientiert sich an Artikel 30 (5) der UN-Behindertenkonvention. Eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der Fußballer erhält der FSA dabei durch die DFB-Sepp-Herberger-Stiftung, die Kreis-/Stadtfußballverbände und seinen Vereinen. Ziel ist es, den Prozess „sich auch in der Fußballfamilie zugehörig zu fühlen" weiterzuentwickeln und den Fußballsport durch Angebote für Menschen mit Behinderung aus Werkstätten und Förderschulen näherzubringen.

Der Fußball als Ganzes ist ein Imageträger, der bestimmte Werte wie Anerkennung, Respekt, Fairness oder Gleichberechtigung transportieren will. Er ermöglicht so u.a. den Bekanntheitswert des Behindertensports zu erhöhen und trägt so zur Verbesserung des Ansehens der Einrichtungen und Arbeit der Vereine bei.

Kontakte und Vereinbarungen mit Partner/innen aus Bereichen des Behindertensports sollen helfen, gemeinsame Interessen zu unterstützen. Dazu wurde auf dem FSA-Verbandstag im Oktober 2016 die Aufnahme des Inklusionsgedanken in die Satzung beschlossen. Eine satzungsmäßige Verankerung soll helfen, juristische und organisatorische Grundlagen für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schaffen. Somit wird die Möglichkeit, Sport innerhalb von organisierten Fußballstrukturen auszuüben, gewährleistet.

Unter den nachfolgenden Rubriken finden Sie die Artikel von vergangenen Aktivitäten, Informationsmaterialien zu inklusivem und Handicap-Fußball, aktuelle Termine und Events sowie die Ansprechpersonen bei Fragen zum Fußball mit Menschen mit Behinderung.

Veranstaltungstipps

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Kontaktdaten

Linda Banholzer

Gesellschaftliche Verantwortung

Friedrich-Ebert-Straße 62
39114 Magdeburg

Tel. +49 391 85028-19
E-Mail: l.banholzer@fsa-online.de



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