Fast Track zur B-Lizenz
Organisatorischer Rahmen
- 20 Lerneinheiten (1 Lerneinheit = 45min) inklusive Leistungsnachweisen
- 2 Präsenztage (individuell nach Rücksprache mit den TN)
- Blended Learning Format
- Individuelle Hospitationsphasen im Heimatverein (durch einen Verbandssportlehrer) und Onlinephasen auf Edubreak
Schwerpunktthemen der Ausbildung
Der Fast Track bereit Trainer*innen darauf vor…
- Eine positive, leistungssportliche Atmosphäre aufzubauen,
- Selbstreflexion und Eigenmotivation zu fordern und zu fördern,
- Alternative Trainingsmodelle kennen zu lernen und zu erproben
- Innerhalb eines oder mehrerer inhaltlicher Schwerpunkte zu trainieren (sich an Referenzen orientieren)
- Mittels Schwerpunkt-Spielen „echte“ Wettkampfrealität zu simulieren
Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
- Antrag
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein eines Mitgliedverbandes des DFB
- Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original) (bei Einreichung nicht älter als 3 Monate)
- Zugriff auf eine der Ausbildungsstufe entsprechenden Mannschaft, mit der der Bewerber während des Lehrgangszeitraumes Anwendungsaufgaben absolvieren kann
- Schiedsgerichtsvertrag
Besondere Teilnahmevoraussetzungen
- Vollendung des 17. Lebensjahres (die Lizenz kann ab der Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden)
- Bestandener Basis Coach (zum Zeitpunkt des Starts des Fast Tracks darf dieser nicht älter als 24 Monate sein)
- Nachweis über mindestens 6 Monate Tätigkeit als Trainer*in im Erwachsenen- oder Jugendbereich (U12 und höher)
- Nachweis des Bezuges zum Amateurleistungsfußballs als Spieler (Herren: mindestens 20 Pflichtspiele in der Oberliga; Frauen: mindestens 20 Pflichtspiele in der Regionalliga)
Anmeldung
- Schritt 1: Online Anmeldung über den FSA-Veranstaltungskalender
- Schritt 2: Sie erhalten eine E-Mail mit allen relevanten Informationen und einzureichenden Formblättern.
- Schritt 3: Verbindliche Anmeldung durch Einreichung der vollständigen Unterlagen (sie Allgemeine und Besondere Teilnahmevoraussetzungen) und Begleichung des Lehrgangsbetrages.