Lizenzverlängerung
Verlängert wird vom FSA die Gültigkeit von Lizenzen der 1.Lizenzstufe:
- Trainer C
- Trainer B
Zum Zwecke der Lizenzverlängerung können folgende Fort- und Weiterbildungsangebote des FSA genutzt werden:
- Fortbildungsveranstaltungen des FSA und der KFV
- Vereinstrainerdialoge in den DFB-Talentstützpunkten
- FOK-Trainer-Online-Kongress (einmal im Verlängerungszeitraum)
Über die Anerkennung anderer Fortbildungsveranstaltungen wird im Einzelfall entschieden. Die Bestätigung der Fortbildungsteilnahme wird jeweils auf gelber (Trainer C) oder blauer (Trainer B) Fortbildungskarte analog oder digital mittels E-Mail durch den FSA bzw. den Referenten festgehalten.
Um eine Lizenzverlängerung zu beantragen muss die in der DFB-Ausbildungsordnung vollständig abgeleistete Fortbildungspflicht von 20 Lerneinheiten, innerhalb der zum Zeitpunkt des Antrags laufenden Gültigkeitsdauer erfüllt sein. Ein vollständiger Antrag auf Lizenzverlängerung kann erst 6 Monate vor Ablauf der Lizenzgültigkeit gestellt werden.
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht und nachgewiesen werden:
- Fortbildungsnachweis (im Original)
- alte Lizenzkarte
- Hinweis auf Zahlungsabwicklung (bei Überweisung bitte den Unterlagen einen Zahlungsnachweis beilegen)
- Antrag auf Lizenzverlängerung mit
- Aktuelle Anschrift
- Aktueller Verein
- Geburtsdatum und -ort
- Telefonnummer für Rückfragen
- Eventuell falsche Angaben auf alter Lizenz mitteilen
Gebührenübersicht:
Bearbeitungsgebühr | 10,70€ / Lizenz (inkl. Umsatzsteuer) |
Bearbeitungsgebühr Jahr 1- 3 der Ungültigkeit | 21,40€ / Lizenz (inkl. Umsatzsteuer) |
Bearbeitungsgebühr ab 3. Jahr der Ungültigkeit | 37,45€ / Lizenz (inkl. Umsatzsteuer) |
Zahlungsinformationen:
Bezahlung: | per Überweisung oder Lastschrift vom Vereinskonto |
Bankverbindung: |
Stadtsparkasse Magdeburg IBAN: DE52810532720035151021 BIC: NOLADE21MDG |
Lerneinheiten, die über die geforderten 20 LE zur Lizenzverlängerung hinausgehen, werden NICHT für die nachfolgende Verlängerungsperiode gut geschrieben.
Für die Lizenzverlängerung sind die entsprechenden Fortbildungen auch für die Zeiten der Ungültigkeit der Lizenz, höchstens aber 80 LE Fortbildung, nachzuweisen.
Alle Fortbildungsbescheinigungen sind im Original einzureichen. Unberechtigte, eigenmächtige Änderungen auf den Lizenzausweisen und Fortbildungsnachweisen können mit Lizenzentzug bestraft werden.
Die Unterlagen sind einzureichen beim Fußballverband Sachsen-Anhalt:
Lizenzverwaltung
Friedrich-Ebert-Straße 62
39114 Magdeburg