Ergebnisse der Videokonferenz des FSA-Vorstandes vom 02.07.2020
Auf Grund der neuen Verfügungen der "7. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" gibt der FSA-Vorstand für alle Vereine im Spielbetrieb auf Landes- und Kreisebene "Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs sowie für die Erstellung und Umsetzung vereinsspezifischer Hygienekonzepte" heraus. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen.
Die Einzelheiten der Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs finden Sie unter folgendem Link: Empfehlungen des FSA
Laut 7. Verordnung kann Fußball im Trainings- und Spielbetrieb mit maximal 50 Sporttreibenden ausgeübt werden. Zudem sind bis zu 1000 Zuschauer zugelassen. Das vom Veranstalter eingesetzte Personal bleibt hierbei unberücksichtigt. Die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.
Jeder Verein ist für die Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzeptes selbst verantwortlich. Es muss sichergestellt sein, dass Trainings- und Spielbetrieb behördlich gestattet sind. Sollte vom jeweiligen Gesundheitsamt eine Bestätigung des Hygienekonzeptes vorliegen, können Spiele schon an diesem Wochenende (03. bis 05.07.20) stattfinden.
Als Orientierung für den Beginn der Saison 2020/2021 hat sich der Vorstand auf das Wochenende vom 14.08. bis 16.08. verständigt. Diese Eckdaten müssen aber noch auf der Spielausschuss/-obleutetagung am 10./11.07.20 besprochen und anschließend vom Präsidium bestätigt werden.