Kontakt zur Passstelle

Ab sofort ist der Ansprechpartner der Passstelle, Herr Maximilian Scheibel, von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10 Uhr und 12 Uhr telefonisch unter 0391 85028-15 erreichbar.
Anrufe außerhalb der Sprechzeiten können nicht beantwortet werden. Richten Sie in diesem Fall Ihr Anliegen über das E-Postfach-System des FSA an die Passstelle und nutzen Sie dafür die E-Postfachadresse - passstelle@fsa-online.evpost.de.

Ihre postalischen Unterlagen senden Sie bitte an die folgende Adresse:

Fußballverband Sachsen-Anhalt
Passstelle
Hegelstraße 30
39104 Magdeburg

Auf der Homepage des FSA unter www.fsa-online.de finden Sie unter dem Menüpunkt "Service" im Download-Bereich der Passstelle die aktuellen Anträge und Formulare.

Ein Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis ist für jede Art der Beantragung eines Spielerpasses erforderlich.

  • Wichtig: Ab dem 10. Lebensjahr, muss der Antrag von den Eltern sowie dem Spieler oder der Spielerin unterschrieben werden. Eine Vereinsunterschrift "Im Auftrag - In Vertretung" ist nicht zulässig.  Der Antrag ist zudem von einer vertretungsberechtigten Person des Vereins zu unterschreiben, die auch im Vereinsregister eingetragen ist.

Die Online-Beantragung erfolgt entsprechend § 6 und § 6a der Spielordnung des FSA.

Das Modul „Antragstellung Online“ umfasst derzeit folgende Antragsarten:

  • Erstausstellung
  • Vereinswechsel
  • Abmeldung
  • Personenänderung/Erneuerung
  • nachträgliche Zustimmung
  • Internationaler Vereinswechsel
  • Erstausstellung ausländischer Spieler/Spielerinnen


Für die Antragstellung Pass Online benötigen Sie die Kennung für das DFBnet Postfach.
Im Rahmen der Antragserfassung muss der Verein weiterhin sämtliche Antragsunterlagen wie u.a. den Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis, eine Kopie eines amtlichen Dokumentes, Spielerpass/Passverlustbescheinigung oder den Nachweis der Abmeldung vorliegen haben. Wie bisher, ist die Antragstellung nur erlaubt, wenn die Unterschrift des Spielers, der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Verein ist verpflichtet, die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Original-Anträge und den Spielerpass für einen Zeitraum von zwei Jahren aufzubewahren. Der Pass ist, nach erfolgter Abmeldung, durch das Wort „ungültig“, zu entwerten. Die Einreichung des Antrages oder Passes an die Passstelle entfällt. Bitte die dazugehörigen Grundsätze und Nutzungsbedingungen beachten! Veröffentlicht auf unserer FSA-Homepage, Passstelle, Antragstellung Online.

Abmeldung

Die Abmeldung sollte nach dem letzten Pflichtspiel per Einschreiben erfolgen und ist bis zum 30.06. bzw. 31.12. möglich (Kopie einbehalten!). Geht einem Verein die Abmeldung zu, so ist er verpflichtet, den vollständig ausgefüllten Spielerpass (Vereinsstempel, rechtverbindliche Unterschrift, Abmeldedatum, letztes Spiel, usw.) innerhalb von 14 Tagen, ab dem Tag der Abmeldung, gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen, per Einschreiben zu übersenden, oder mit einem entsprechenden Vermerk, an die Passstelle des FSA zu schicken.

Jeder Verein hat auch die Möglichkeit, seine Spieler online abzumelden. Sollten Änderungen in dem Spielerpass vorgenommen werden, können diese nicht anerkannt werden. Dazu ist eine schriftliche Erklärung auf Vereinskopfbogen erforderlich. Wird eine Abmeldung persönlich abgegeben, sollte man sich auf einer Kopie, die Übergabe mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, dem Vereinsstempel und dem Datum bestätigen lassen. Abmeldungen, die per Fax oder Mail vorgenommen werden, entsprechen nicht den Festlegungen der FSA SpO (§ 6, Zi.1) und können somit keine Berücksichtigung finden. Wird der Pass innerhalb dieser Frist nicht ausgehändigt, kann der aufnehmende Verein die Spielerlaubnis bei der Passstelle, mit den dafür erforderlichen Unterlagen, wie dem Antrag auf einer Spielerlaubnis, dem Einschreibe-Beleg, die Kopie der Abmeldung beantragen.

Der bisherige Verein, wird von der Passstelle unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Herausgabe des Passes aufgefordert. Wird der Pass innerhalb dieser Frist weder eingereicht noch eine Erklärung über den Verbleib des Passes abgegeben, gilt der Spieler als freigegeben. Dies gilt auch, wenn sich herausstellt, dass der Verein den Spielerpass nicht innerhalb von 14 Tagen, ab dem Tag der Abmeldung, ausgehändigt oder zugesandt hat. Einreichung per Fax und E-Mail Übermittlungen von Passunterlagen mittels Fax oder Mail finden keine Berücksichtigung. Es werden in jedem Fall nur Original eingereichte Unterlagen anerkannt und bearbeitet.

Passverlustbescheinigung (Abmeldenachweis)
Nur zu verwenden, wenn der Pass des Spielers nicht mehr im Verein auffindbar ist und er einen Vereinswechsel vornehmen möchte. Bei Passverlust eines im Verein verbleibenden Spielers, bitte den Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis, Kennziffer 5, Zweitschrift, bei der Passstelle einreichen.

Mustervertrag

Kann von den Vereinen genutzt werden. Er entspricht den erforderlichen Festlegungen des DFB und des FSA.

Änderung der Postanschrift

Einzureichen bei Änderung der offiziellen Vereinsanschrift. Anträge für Spieler die aus dem Ausland kommen Für Spieler, die aus dem Ausland kommen und erstmalig im Bundesgebiet eine Spielerlaubnis erwerben wollen, sind folgende Unterlagen erforderlich: - ein Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis, - die Anlage Internationaler Vereinswechsel, - ein amtliches Dokument (Kopie), - für minderjährige Spieler, 10 bis 18 Jahre, bitten wir zusätzlich, die gesonderten Anforderungen und Formulare zu beachten! Die gesamten Unterlagen/Vordrucke finden Sie unter Service, Downloads, Passwesen.

Der FSA leitet Ihre eingereichten Unterlagen an den DFB weiter und dieser beantragt die Freigabe bei dem zuständigen FIFA-Nationalverband. Bekommt der FSA innerhalb von 30 Tagen keine Antwort bzw. eine ablehnende Bescheinigung, erhält der/die Spieler/in (Amateur) eine provisorische Freigabe für ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres geht die Spielerlaubnis automatisch in eine ordentliche über. Amtlicher Geburtsnachweis Wie im § 5 unserer Jugendordnung festgeschrieben, bitten wir die Vereine bei der Beantragung einer Erstausstellung, neben dem Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis, die Kopie der Geburtsurkunde oder eines sonstigen amtlichen Geburtsnachweises einzureichen. Dies gilt nur für weibliche und männliche Junioren, auch für den Fall, dass sie bereits im Seniorenbereich eingesetzt werden können.

Löschung von Spielerpässen

Die Vereine haben die Möglichkeit, alle Pässe, die nicht mehr aktuell sind, abgemeldete Spieler, Spieler, die über einen längeren Zeitraum, mindestens sechs Monate, nicht mehr gespielt haben, in der Passstelle kostenlos zu hinterlegen. Hierzu listen Sie alle Spieler namentlich auf, vermerken den letzten Einsatz, bestätigen die Löschung mit Vereinsstempel und Unterschrift und schicken diese, zusammen mit den Pässen, an die Passstelle des FSA. Oder Sie nehmen die Abmeldung selber über Pass Online vor. Das eigenmächtige Vernichten von Spielerpässen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Aufgrund der erhöhten Bearbeitungsvorgänge in den Wechselperioden wird um Verständnis gebeten, dass Löschungen nur in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Mai bzw. 01. November bis 30. November bearbeitet werden können.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen oder anzuschreiben:

  • Ansprechpartner: Maximilian Scheibel
  • Telefon: 0391 85028-15
  • E-Mail: maxi.scheibel@fsa-online.de
  • E-Postfach: pass@fsa-online.evpost.de (Achtung: nur möglich, wenn Sie auf das interne Postfachsystem des FSA zugriff haben!)
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Kontaktdaten

Fußballverband
Sachsen-Anhalt e.V.
 

Geschäftsstelle 

Hegelstraße 30

39104 Magdeburg 


Telefon: +49 391 85028-0 
Telefax: +49 391 85028-99
E-Mail: info@fsa-online.de

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