Lizenzverlängerung
Mit der sportpraktischen Ausbildung verknüpft ist die Verwaltung von fußballfachlichen Trainerlizenzen. Im Verantwortungsbereich des Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. erfolgt die Verwaltung der C- und B-Trainer-Lizenzen. Bei den Verwaltungsprozessen wird unterschieden zwischen Erstausstellung und Verlängerung von C- bzw. B-Trainer-Lizenzen.
Verlängert wird vom FSA die Gültigkeit von Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe:
- Trainer C (1. Lizenzstufe)
- Trainer B (2. Lizenzstufe)
Zum Zwecke der Lizenzverlängerung können folgende Fort- und Weiterbildungsangebote des FSA genutzt werden:
- Fortbildungsveranstaltungen des FSA und der KFV
- Vereinstrainerdialoge in den DFB-Talentstützpunkten
Über die Anerkennung anderer Fortbildungsveranstaltungen wird im Einzelfall entschieden. Die Bestätigung der Fortbildungsteilnahme wird digital mittels E-Mail durch den FSA bzw. den Referenten festgehalten.
Um eine Lizenzverlängerung zu beantragen muss die in der DFB-Ausbildungsordnung vollständig abgeleistete Fortbildungspflicht von 20 Lerneinheiten, innerhalb der zum Zeitpunkt des Antrags laufenden Gültigkeitsdauer erfüllt sein. Ein vollständiger Antrag auf Lizenzverlängerung kann erst 6 Monate vor Ablauf der Lizenzgültigkeit gestellt werden. Lerneinheiten, die über die geforderten 20 LE zur Lizenzverlängerung hinausgehen, werden nicht für die nachfolgende Verlängerungsperiode gut geschrieben.
Bitte überweisen Sie keine Gebühren vorab. Sie reichen die vollständigen Unterlagen digital oder postalisch beim FSA ein und erhalten nach Prüfung der Vollständigkeit eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr. Erst nach Begleichung der Rechnung wird die Verlängerung bearbeitet und die neue Lizenz ausgestellt und per Post versendet.
01 |
Zusendung von Verlängerungsantrag, Fortbildungsnachweisen und Lizenzausweis (Bilddatei) vorzugsweise per E-Mail an qualifizierung@fsa-online.de oder per Post an die Adresse der FSA-Geschäftsstelle |
02 |
Prüfung des Verlängerungsantrages |
03 |
Zustellung der Rechnung über die Verlängerungsgebühr per E-Mail |
04 |
Bezahlung der Rechnung durch die Lizenzinhaber*in/Verein |
05 |
Ausstellung und Versand des verlängerten Lizenzausweises |
Zu den Antragsformularen: (hier klicken)
Gebührenübersicht:
Bearbeitungsgebühr |
10,70€ / Lizenz (inkl. Umsatzsteuer) |
Bearbeitungsgebühr Jahr 1- 3 der Ungültigkeit |
21,40€ / Lizenz (inkl. Umsatzsteuer) |
Bearbeitungsgebühr ab 3. Jahr der Ungültigkeit |
37,45€ / Lizenz (inkl. Umsatzsteuer) |
Alle Lizenzinhaber, deren Lizenzgültigkeit abgelaufen ist, müssen für jedes Jahr der Ungültigkeit 10 LE Fortbildung zusätzlich absolvieren. Für die Lizenzverlängerung sind die entsprechenden Fortbildungen auch für die Zeiten der Ungültigkeit der Lizenz, höchstens aber 80 LE Fortbildung, nachzuweisen.