Fortbildungen
für C- und B-Trainer-Lizenz Inhaber
Seit dem 01.01.2019 werden ausschließlich Fortbildungen zur Lizenzverlängerung angerechnet. Dabei erfolgt eine Angebotstrennung zwischen C- und B-Lizenzinhabern. Einzig die DFB Vereintrainerdialoge (ehemals DFB-Infoabende) können von beiden Lizenzstufen absolviert werden.
Die Fortbildungen dienen insbesondere der Festigung, Ergänzung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, der Aktualisierung des Informationsstandes sowie dem Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen im Fußball.
Fortbildungsthemen:
Der FSA bietet einen Themenpool an Fortbildungen an, welcher jedoch jederzeit ergänzt werden kann.
Organisation:
C-Lizenz | B-Lizenz |
Fortbildungsangebote der Kreise | Fortbildungsangebote des FSA |
mindestens 2 Fortbildungen pro Kreis im Jahr | eine zentrale Fortbildung über 20 LE mindestens fünf dezentrale Fortbildungen über 10 LE |
keine Teilnahme an B-Lizenz Fortbildungen | keine Teilnahme an C-Lizenz Fortbildungen |
Anmeldung erfolgt über den Veranstaltungskalender des FSA | Anmeldung erfolgt über den Veranstaltungskalender des FSA |
Kosten für die Fortbildung werden an den jeweiligen Kreis überwiesen | Kosten für die Fortbildungen werden an den Fußballverband Sachsen-Anhalt überwiesen. |
Vereinstrainerdialoge (4 LE) werden sowohl für B- als auch für C-Lizenz Inhaber angerechnet.
Anrechnung auf die Lizenzverlängerung:
Die Fortbildungen dienen der Verlängerung von gültigen Trainerlizenzen. Die Fortbildungen werden bei Teilnahme in vollem Umfang als Lerneinheiten angerechnet.