FSA nimmt Gebührenanpassung vor
Die geplante Anpassung der Gebühren innerhalb der Finanz- und Wirtschaftsordnung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V. erfolgt vor dem Hintergrund einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Finanzplanung des Verbandes. Diese wurde auf der zurückliegenden Gesamtvorstandssitzung beschlossen.
Ziel ist es, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern und gleichzeitig die Qualität sowie den Umfang der Verbandsleistungen im Sinne der Mitgliedsvereine zu erhalten und weiterzuentwickeln. „Die Startgebühren sowie der Verbandsbeitrag werden zum 1. Juli 2025 angehoben. Die entsprechenden Anpassungen werden in den nächsten Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht und gelten ab der kommenden Spielzeit.
Kostendynamik und Inflation
In den vergangenen Jahren sind die allgemeinen Lebenshaltungs- und Betriebskosten – insbesondere in den Bereichen Personal, Energie, IT-Infrastruktur und Verwaltung – spürbar gestiegen. Diese Entwicklung macht auch vor den Strukturen des organisierten Sports nicht halt. Um den gestiegenen finanziellen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Anpassung der Gebühren notwendig.
Sicherung der Leistungsfähigkeit des Verbandes
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. stellt ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Angeboten für seine Mitgliedsvereine bereit – von der Organisation des Spielbetriebs über Aus- und Fortbildungen bis hin zu Serviceleistungen im administrativen Bereich. Um diese Angebote auf einem qualitativ hochwertigen Niveau fortführen und weiterentwickeln zu können, bedarf es einer soliden finanziellen Basis.
Investitionen in die Zukunft
Ein Teil der zusätzlichen Einnahmen soll gezielt für strategisch wichtige Zukunftsprojekte verwendet werden, z. B.:
- Digitalisierung und Modernisierung der Verbandsarbeit
- Stärkung der Nachwuchsförderung
- Verbesserung der Serviceangebote für Mitgliedsvereine
Verantwortungsvolle Mittelverwendung
Die Anpassung erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Mitgliedsvereine. Sie ist maßvoll gestaltet und wurde durch den Finanzausschuss in zwei Sitzungen erarbeitet. Die Mehreinnahmen dienen ausschließlich der gemeinnützigen Zweckerfüllung des Verbandes und kommen somit mittelbar allen Vereinen und deren Mitgliedern zugute.