FSA beruft erneut Außerordentlichen Verbandstag ein

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) wird erneut das höchste Gremium des Landesverbandes um eine Entscheidung in einer Verbandsangelegenheit ersuchen.

Am 8. April lädt der FSA nach Halberstadt in die Räumlichkeiten des Friedensstadions ein, um einen Außerordentlichen Verbandstag abzuhalten. Das Gremium wird dann darüber beraten, ob im Zuge der Regressansprüche gegen Teile des ehemaligen Präsidiums aus dem Zeitraum 2015 bis 2020 ein Vergleich angestrebt werden soll.

Bereits im Dezember 2023 hatte ein Außerordentlicher Verbandstag in Schönebeck beschlossen, Regressansprüche des Verbandes geltend zu machen. Ende 2020 wurde innerhalb des FSA eine Vermögensstraftat bekannt: Eine hauptamtliche Mitarbeiterin hatte zwischen 2015 und 2020 rund 400.000 Euro veruntreut. Infolgedessen beschloss der Außerordentliche Verbandstag in Schönebeck, ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Überprüfung der Haushaltsrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017 sowie 2020 zu beauftragen.

Zusätzlich wurde – auf Grundlage eines vom FSA-Vorstand in Auftrag gegebenen juristischen Gutachtens – entschieden, Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Mitglieder des Präsidiums, Kassenprüfer sowie besondere Vertreter gemäß § 31a BGB aus den Wahlperioden 2012–2016 und 2016–2021 geltend zu machen.

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