FSA beruft Außerordentlichen Verbandstag ein
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) wird noch im Kalenderjahr 2023 einen Außerordentlichen Verbandstag durchführen. Diese Entscheidung fiel gestern im Rahmen der Gesamtvorstandssitzung des Landesverbandes in Magdeburg.
Dem Antrag der Kreis- und Stadtfachverbandspräsidenten liegt ein juristisches Sachverständigengutachten zugrunde, welches sich mit der Frage der Pflichtverletzung ehemaliger FSA-Funktionäre im Zuge finanzieller Unregelmäßigkeiten im Verband beschäftigt. Im Dezember 2020 wurde eine Vermögenstraftat innerhalb des FSA publik. Eine hauptamtliche Angestellte des FSA hatte im Zeitraum von 2015 bis 2020 einen Betrag in Höhe von 400.000 € veruntreut. Das Gutachten belegt, dass Teile des damals amtierenden Präsidiums der ihm obliegenden Organisations- und Kontrollpflicht nicht nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund sah sich der Verband gezwungen, diesen Schritt einzuleiten. In dem 29-seitigen Papier kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Finanzsektor des FSA unprofessionell geführt wurde.
Im Dezember wird das höchste Gremium des Landesverbandes darüber befinden, ob Regressansprüche an Teile des alten Präsidiums aus dem Zeitraum 2015 bis 2020 geltend gemacht werden.
Der Außerordentliche Verbandstag wird am 18. Dezember 2023 in Schönebeck durchgeführt. Der Delegiertenschlüssel setzt sich aus 87 stimmberechtigen Teilnehmern zusammen. Darunter fallen Mitglieder des Gesamtvorstandes, der Kreis- und Stadtfachverbände sowie Vertreter der Vereine, die sich an Meisterschaftsspielen der höchsten Spielklassen des FSA im Frauen- und Herrenbereich beteiligen.