Neue Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen

In Sachsen-Anhalt treten am Freitag, 4. März 2022, neue Corona-Regelungen in Kraft. Das Kabinett hat am Dienstag die 16. Eindämmungsverordnung beschlossen, mit der der zweite Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar 2022 umgesetzt wird.

Die neue Verordnung regelt unter anderem die Aufhebung des verpflichtenden 2-G-Zugangsmodells für die Innenräume bzw. Vereinsheime: Das heißt, der Zutritt ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.

Statt 2-G gilt im organisierten Sportbetrieb künftig das verpflichtende 3-G-Zugangsmodell. Zu den Änderungen gehört auch die Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung, also die Erfassung von Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form. Die 16. Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft. Dann laufen die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aus. Derzeit arbeitet der Bund an einer Novellierung des Gesetzes.

Am kommenden Wochenende steigen die Landesligisten und Landesklasse-Vertreter wieder in die Rückrunde ein. In der höchsten Spielklasse des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt /FSA) rollt bereits seit vergangenem Freitag wieder der Ball.

Veranstaltungstipps

Werbung // Sponsored Links


Kontaktdaten

Fußballverband
Sachsen-Anhalt e.V.
 

Geschäftsstelle 

Hegelstraße 30

39104 Magdeburg 


Telefon: +49 391 85028-0 
Telefax: +49 391 85028-99
E-Mail: info@fsa-online.de

Seite empfehlen:


ZUM SEITENANFANG
Werbung // Sponsored Links