Achte Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus lässt weitere Lockerung für Sportveranstaltungen zu.
Heute wurde die Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Diese tritt ab 17.9.2020 in Kraft und gilt bis 18.11.2020. Für den Fußballsport bleibt es im Allgemeinen bei einer Zuschauerobergrenze von 1000 Personen bei Fußballspielen.
Neu ist jedoch, dass Vereine mit ihrem Hygienekonzept eine Ausnahmegenehmigung erwirken können, wenn das Konzept durch das Kultur- und Sozialministerium genehmigt wird.
Unter diesen Bedingungen sind dann vereinzelt mehr als 1000 Zuschauer zulässig.
Darüber hinaus gelten weiterhin die bestehenden Abstandsregeln von 1,50 Metern und bei Unterschreitung dieser oder der Nichteinhaltung das Tragen eines Mund-, Nasenschutzes.
Ab dem 1.11. 2020 dürfen sich in geschlossenen Räumen von Sportanlagen bis zu 1000 Menschen unter den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln aufhalten. Bis dahin bleibt die Anzahl auf 500 Personen beschränkt.
Eine Mustervorlage des FSA für ein eigenes Hygienekonzept für Vereine gibt es hier: FSA-Hygienekonzept
Die Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt steht hier zur Verfügung: 8. Verordnung (Gültig vom 17.9. bis 18.11.2020)