FAQ: Gemischtes Spielen in Sachsen-Anhalt

Im Zuge der Überarbeitung seiner Spielordnung hat der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) auch die Möglichkeit des Gemischten Spielens für Frauen ab dem 18. Lebensjahr geschaffen. Damit folgt der Verband zum einen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der dies durch eine entsprechende Anpassung seiner Spielordnung den Landesverbänden als Pilotprojekte ermöglicht, aber auch zahlreichen anderen Landesverbänden, die das Gemischte Spielen bereits für die laufende Saison übernommen haben.

Was das für das Gemischte Spielen bedeutet? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Seit wann ist im Amateurfußball ein Gemischtes Spielen im Erwachsenenbereich möglich?

Der DFB-Vorstand hat im Juni 2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Über die Verankerung in der DFB-Spielordnung ist es damit den Regional- und Landesverbänden zur Flexibilisierung des Spielbetriebs möglich, für ihre Spielklassen Pilotprojekte zum Gemischten Spielen durchzuführen. Der FSA hat die Möglichkeit des Gemischten Spielens in der Spielordnung verankert, die ab dem 01.07.2023 gültig ist.

Gilt die Regelung pauschal für alle Spielerinnen in Sachsen-Anhalt?

Nein! Das Pilotprojekt bedeutet ab der kommenden Spielzeit jedoch ausdrücklich nicht, dass Frauen pauschal das Spielen in Herrenmannschaften ohne jegliche Einschränkungen erlaubt wird. Konkret wird für Einzelfälle die Möglichkeit einer Antragsstellung beim zuständigen Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball geschaffen. Nur wenn Spielerin und Verein einen begründeten Antrag stellen, wird dieser entsprechend geprüft. Die Regelung soll Einzelfällen eine (zusätzliche) Möglichkeit bieten, am organisierten Spielbetrieb in der näheren Umgebung teilzunehmen, da zum Beispiel durch die geringere Anzahl an Frauenteams in Sachsen-Anhalt teils weite Entfernungen zum nächsten Verein zu bewältigen sind.

Priorität hat der Spielbetrieb bei den Frauen

Entsprechend der Erfahrungen aus anderen Verbänden rechnet der FSA mit einer Antragstellung im einstelligen Bereich und sieht auch keine Gefahr für den bestehenden Frauen-Spielbetrieb. Es ist nicht vorgesehen, dass Frauen, die ihr Spielrecht aktuell in einer Frauenmannschaft wahrnehmen, nun zu Männerteams wechseln. Selbst bei einem zusätzlichen Zweitspielrecht, dass immer die Zustimmung des Stammvereins voraussetzt, hätte der Spielbetrieb bei den Frauen immer Priorität.

Faires Verhalten wie im Nachwuchsbereich

Ebenso ist kein Verein gezwungen, entsprechende Voraussetzungen wie zusätzliche Kabinen oder Ähnliches zu schaffen. Im Falle eines genehmigten Spielrechtes besteht für die Spielerin kein automatischer Anspruch darauf. Wie auch im Nachwuchsbereich praktiziert, setzt der FSA auf einen fairen Umgang der Vereine untereinander sowie praktikable Lösungen wie beispielsweise das Umziehen nacheinander. Über den Pilotzeitraum möchte der FSA die notwendigen Erfahrungen aus der Praxis sammeln, um dann ggf. feste Regelungen in seine Spielordnung zu übernehmen.

Was gilt für das Gemischte Spielen im Jugendbereich?

Ähnliche Regelungen sind auch für die FSA-Jugendordnung verabschiedet. Generell können Mädchen bis zur U 17 im männlichen Nachwuchs mitspielen. Seit der Saison 2022/23 besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag für das Spielrecht bei der U 19 (männlicher Nachwuchs) zu stellen. Nach prüfung entscheidet der Frauen- und Mädchenausschuss des FSA, ob ein Spielrecht für Mädchen in dieser Altersklasse erteilt wird.

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