FSA passt die Jugendordnung an

Zur kommenden Spielzeit tritt eine neue Jugendordnung des Fußballverbands Sachsen-Anhalt (FSA) in Kraft. Dann wird es für die Vereine ab dem 01. Juli 2023 einige grundlegende Veränderungen geben.

© FSA 

Der Paragraf 11 war in der Vergangenheit ein großer Diskussionspunkt. In diesem war das Spielrecht 17-Jähriger im Herrenbereich geregelt. Ab Juli heißt es nun unter: 

§10 (ehemals §11) Spielrecht von Junioren in Männermannschaften 

Auf Antrag beim Jugendausschuss des FSA ist die Erteilung einer Spielerlaubnis für A-Junioren im Herrenbereich des eigenen Vereins ab Vollendung des 17. Lebensjahres unter den Voraussetzungen des § 10 Ziffer (4a – 4d) dieser Ordnung zu gewähren. Die Spielerlaubnis für Juniorenmannschaften bleibt daneben bestehen.

Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Spielerlaubnis für den Herrenbereich des eigenen Vereins, die der Jugendausschuss des FSA zu Grunde legt, ab Vollendung des 17. Lebensjahres für A- Junioren, die nachgewiesen und vollständig eingereicht werden müssen, sind:

  • schriftlicher Antrag des Vereins, für den Spielrecht besteht,
  • schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter,
  •  ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
  •  schriftliche Einverständniserklärung des abgebenden Vereins, wenn ein Vereinswechsel in der direkt vor der Antragstellung stattfindenden Wechselperiode vollzogen wurde

Somit entfällt die ununterbrochene Spielerlaubnis für den Stammverein im letzten Spieljahr. Des Weiteren wurde der Punkt „Spielgemeinschaften“ angepasst:

§11 (ehemals §12) Bildung von Nachwuchsspielgemeinschaften

Unter Beachtung territorialer und struktureller Möglichkeiten können sich im männlichen Jugendbereich bis zu 5 Vereine zu einer Nachwuchsspielgemeinschaft zusammenschließen und für den Pflichtspielbetrieb zugelassen werden. Für den Landesspielbetrieb der höchsten Spielklasse einer Altersklasse können nur Spielgemeinschaften zugelassen werden, die aus maximal drei Vereinen zusammengeschlossen sind.

Sören Osterland, FSA-Vizepräsident Vereinsentwicklung und Qualifizierung, bewertet die neuverfasste Jugendordnung wie folgt: „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit der neuen Jugendordnung für einen sehr guten und nachhaltigen Rahmen gesorgt haben. Die Prämisse, die ganz oben stand, war, dass wir den Kreis- und Stadtfachverbänden eine möglichst große Flexibilität an die Hand geben, um auf Einzelfälle und regionale Eigenheiten gut reagieren zu können und wirklich allen Vereinen, Teams und Spielern das Fußballspielen zu ermöglichen. Ich erhoffe mir davon, dass wir niemanden mehr aufgrund zu starrer Regelungen verlieren. Demgegenüber steht der Landesspielbetrieb mit einheitlichen Regelungen und einem leistungsorientierteren Ansatz.“

Sollten Vereine bzw. Vereinsvertreter konkrete Fragen zur neuen Jugendordnung haben, so räumt Osterland ein, dass „der Jugendausschuss den Vereinen in einer Videokonferenz auch noch die Möglichkeit eröffnen wird, Fragen zur Jugendordnung erläutert zu bekommen. Ich danke allen, die sich in diesem transparenten Prozess eingebracht und konstruktiv zu dieser guten Lösung beigetragen haben“, so der Vizepräsident weiter. Die Jugendordnung (gültig ab 01.07.2023) hier zum Nachlesen: 

+++ Jugendordnung +++

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Lutz Rachholz

Verantw. Jugendarbeit / Freizeit- und Breitensport 

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