Appell findet vorerst kein Gehör

Einigen Amateurfußballern in Sachsen-Anhalt bleibt der Zugang zum Kabinentrakt weiterhin verwehrt. Wie die Landesregierung am Donnerstag (17. Februar) mitteilte, gilt auch in der 6. Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt die 2G-Regelung in Innenräumen auf Sportanlagen. Im Gegensatz dazu werden andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel und die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im privaten Bereich aufgehoben.

Während also der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Sachsen-Anhalt unter der 3G-Regen (geimpft, genesen, getestet) betrieben werden kann, muss bis Anfang März noch 2G (geimpft, genesen) in den Umkleidekabinen umgesetzt werden. Im Vorfeld hatten unter anderem der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) und der Landessportbund (LSB) an die Landesregierung appelliert, einheitliche 3G-Regelungen für den Amateursport bereits jetzt zu schaffen. Etwas Licht am dunklen Corona-Horizont gibt es allerdings für die Sportlerinnen und Sportler in Sachsen-Anhalt, am 05. März soll für den Sport und das Sporttreiben im Freien wie in Sporthallen einheitlich die 3G-Regel gelten. "Wir haben aktuell eine Spaltung im Sport. Auf der einen Seite die Geimpften und andererseits die Ungeimpften, die nicht in Umkleideräume dürfen. Diese Regelung hat für wenig Verständnis gesorgt und zudem das Ehrenamt enorm belastet. Ich begrüße auch die Entscheidung der Landesregierung, dass zumindest ab dem 5. März die 2G-Regel fällt, man hat uns also erhört. Was aber wieder nicht nachvollziehbar ist, in anderen Bereichen gelten ab sofort Lockerungen und im Sport nicht. Warum man jetzt wieder zwei Wochen zuwartet, ist schwer erklärbar", bewertet Holger Stahlknecht, Präsident des FSA, die neuerlichen Veränderungen.

Für Sportgroßveranstaltungen ist ab dem 5. März unter 2G bzw. 2G-Plus in Sporthallen eine Auslastung von 60 Prozent (max. 6.000 Zuschauer) im Freien eine Auslastung von 75 Prozent (max. 25.000 Zuschauer) der jeweiligen Höchstkapazität angekündigt. Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung Sachsen-Anhalts in Abhängigkeit von der Infektionslage und der Krankenhausbelastung ab dem 20. März umsetzen. Laut Bund-Länder-Beschluss könnten dann auch für den Sport alle Schutzmaßnahmen fallen, sofern die Situation das zulässt. 

Veranstaltungstipps

Werbung // Sponsored Links


Kontaktdaten

Fußballverband
Sachsen-Anhalt e.V.
 

Geschäftsstelle 

Hegelstraße 30

39104 Magdeburg 


Telefon: +49 391 85028-0 
Telefax: +49 391 85028-99
E-Mail: info@fsa-online.de

Seite empfehlen:


ZUM SEITENANFANG
Werbung // Sponsored Links