Optimierung der Lizenzpflicht

Die Corona-Pandemie führte auch 2021 zu großen Einschränkungen im beruflichen und privaten Umfeld. Das Vereinsleben, welches durch Spiel- und Trainingsbetrieb gekennzeichnet ist, war großen Belastungen und Herausforderungen ausgesetzt. Um diesen Herausforderungen Rechnung zu tragen, hatte der Ausschuss für Qualifizierung und Vereinsentwicklung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) die Aufhebung der Strafen gegen Vereine bei der Nichterfüllung der Lizenzpflicht für die Saison 2021/2022 empfohlen.

Am zurückliegenden Samstag stimmte der Vorstand des FSA dieser Beschlussvorlage zu und begrüßte damit ausdrücklich den Vorschlag. „Mit den Optimierungen in der Lizenzpflicht haben wir gute Entscheidungen getroffen, die weiterhin ein klares Zeichen für die Ambition setzen, auf Landesebene gut qualifizierte Trainer an den Teams zu haben. Allerdings war es mir und uns ein Anliegen, dass nicht alles nur über Sanktionen läuft. Das haben wir mit dem Gutscheinsystem sehr gut und im Sinne der Vereine geregelt“, begrüßt Sören Osterland, Vizepräsident Vereinsentwicklung/ Qualifizierung, die Entscheidung des FSA-Vorstands.

 Gutscheinsystem als Anreiz

Hinter dem angesprochenen Gutscheinsystem versteckt sich der Gedanke, den Vereinen, die keinen lizenzierten Trainer nachweisen können, die Hälfte der Strafe in Form einer Gutschrift zu erlassen, sollte sich der Verein entscheiden, die fehlende Lizenz im Zuge einer Trainerausbildung zu erwerben. „Sollte der mit einer Lizenzstrafe entsprechend §37b der RVO betroffene Verein bis zur darauffolgenden Spielzeit einen erfolgreichen Lizenzabschluss einer Trainerausbildung nachweisen, so kann der Verein 50 Prozent der jeweiligen Geldstrafe vom FSA zurückerhalten. Der Nachweis muss mit einer entsprechenden Rechnung bis zum Ende dieser Spielzeit beim FSA eingereicht werden“, so die Neuregelung.

Zudem wurde der Beschluss gefasst, dass die Lizenzpflicht auf Landesebene gekippt wird, sollte die betreffende Liga die niedrigste Spielklasse im Wettbewerb sein. „Ist die niedrigste Spielklasse im Herren-, Junioren- und Frauenbereich eine Landesspielklasse, so entfällt die Lizenzpflicht für diese niedrigste Spielklasse“, heißt es in der Erklärung. „Ich halte die Abschaffung der Lizenzpflicht für die untersten Spielklassen, wenn es in gewissen Bereichen lediglich Landesspielklassen gibt, für sehr sinnvoll. So wird z.B. bei den Frauen für den Einstieg einer Mannschaft eine sehr große Hürde von uns beseitigt. Ich danke dem Vorstand für die schnelle und einstimmige Entscheidung im Sinne der Vereine“, so Osterland weiter.

Die Änderungen in den Ordnungen treten ab 01.07.2022 in Kraft.

Hier gibt es die Angebote des FSA bezüglich der Trainerausbildung bzw. Weiterbildung im Veranstaltungskalender auf einen Blick:

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