Klimaschutz-Förderung des FSA: 100.000 Euro für Vereine in Sachsen-Anhalt
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) hat gemeinsam mit der UEFA eine Initiative gestartet, um Nachhaltigkeitsprojekte in Sachsen-Anhalt zu fördern. Insgesamt 100.000 Euro werden über diesen Fonds an Vereine ausgeschüttet, die sich für Klimaschutz und umweltbewusstes Handeln einsetzen.
Im Rahmen der UEFA EURO 2024 in Deutschland hatte die UEFA unter dem Motto „United by Football – Together for Nature“ einen Fonds für Klimaschutzprojekte eingerichtet, bei dem sich deutsche Amateurvereine bis 30. Juni dieses Jahres um Fördermittel für Projekte mit Bezug zum Klimaschutz bewerben konnten. Neben Vereinen haben zudem die 21 Landesverbände des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Zahlung von EUR 100.000 zur Finanzierung ihrer eigenen Klimaschutzprojekte bzw. zur Unterstützung von Vereinen in der Region vorgesehen.
Der FSA wird diese Summe vollumfänglich an die Vereine in Sachsen-Anhalt weiterreichen und hat hierfür zwei mögliche Fördertöpfe geschaffen, aus denen größere Vorhaben bzw. niederschwellige Maßnahmen der Antragssteller unterstützt werden können. Projekte können aus dem ersten Fördertopf in jeder finanziellen Größenordnung bis zu einem Höchstbetrag von EUR 5.000 beantragt werden. Bei Anträgen bis EUR 1.000 wird ein vereinfachter Einstieg angeboten. „Mit dem Klimafonds der UEFA haben Vereine in Sachsen-Anhalt eine großartige Möglichkeit, Klimaschutzprojekte konkret umzusetzen. Das ist nicht nur ein wichtiger Schritt für den Umweltschutz, sondern auch ein Zeichen für die Bedeutung des Amateurfußballs in unserer Gesellschaft. Ich ermutige alle Vereine, sich mit ihren Projekten zu bewerben und diese Chance zu nutzen,“ so Holger Stahlknecht, Präsident des Fußballverbands Sachsen-Anhalt.
Für folgende zwei Kategorien können sich Vereine in diesem Kalenderjahr bewerben, um Anträge für nachhaltige Förderprojekte zu stellen:
Charge I:
- Maximale Fördersumme: 5.000 € pro Verein. Förderquote: Maximal 50% der Gesamtkosten des Projekts. Mindestprojektwert: 3.000,00 € inklusive Förderung.
- Bedingungen: Partnerabwicklung erforderlich, Projektabschluss bis 31.12.2025, Nachweispflicht
- Bewerbungsfrist: 31.12.2024
+++ Zur Bewerbung +++
- Förderungsumfang: Bis zu 1.000 Euro, 50% der Gesamtkosten
- Bedingungen: Keine spezifischen Anforderungen, Projektabschluss bis 30.06.2025
- Bewerbungsfrist: 31.12.2024
+++ Zur Bewerbung +++
Die besten Ideen werden finanziell unterstützt, um einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wenn Sie Fragen zum Klimaschutzpreis haben, wenden Sie sich an klimaschutzprojekt@fsa-online.de.
Ziele des Klima-Fonds
- Förderung der Nachhaltigkeit: Unterstützung von Maßnahmen zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks.
- Unterstützung klimafreundlicher Projekte: Finanzierung von umweltfreundlichen Maßnahmen, wie Solarenergie und CO2-Reduktion.
- Sensibilisierung für Umweltschutz: Bewusstseinsschaffung für nachhaltige Entwicklung innerhalb der Vereine.
Teilnehmerkreis
Am Wettbewerb teilnehmen kann jeder Verein, der Mitglied im Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) ist.
Förderrichtlinien
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der UEFA stellt der FSA zugunsten des Amateurfußballs in Sachsen-Anhalt Fördermittel für Klimaschutzprojekte zur Verfügung. Der FSA ist zuständig für die Koordinierung des Programms und gewährleitet in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien die entsprechenden Fördermittel.
Bewerbung Fördertopf I
- Förderungsumfang: Bis zu 5.000 Euro, max. 50 % der Gesamtkosten
- Bedingungen: Partnerabwicklung erforderlich, Projektabschluss bis 31.12.2025, Nachweispflicht
- Bewerbungsfrist: 31.12.2024
+++ Zur Bewerbung +++
Bewerbung Fördertopf II
- Förderungsumfang: Bis zu 1.000 Euro, 50% der Gesamtkosten
- Bedingungen: Keine spezifischen Anforderungen, Projektabschluss bis 30.06.2025
- Bewerbungsfrist: 31.12.2024
+++ Zur Bewerbung +++
Auswahlverfahren
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail. Nach dem Ende des Bewerbungszeitraums (31.12.2024) wird sich ein Gremium mit den Bewerbungen befassen und die Auswahl der Vereine treffen, die eine Förderung erhalten. Im Anschluss an die Auswahl werden die Vereine über ihren Gewinn. Im Anschluss daran wird der Rahmen der symbolischen Scheckübergabe mit den betreffenden Vereinen kommuniziert.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Falle einer Ablehnung wird der Antragssteller benachrichtigt. Eine Begründung der Ablehnung erfolgt grundsätzlich nicht. Bewerbungen müssen vor Ablauf der Einreichungsfrist vollständig und formal korrekt vorliegen. Später eingegangene Anträge bleiben bei der Auswahl unberücksichtigt.
Es muss ein Verwendungsnachweis nach Abschluss des Projekts eingereicht werden.