Pilotprojekt zum Thema Schiedsrichter-Soll startet zur neuen Saison im KFV Saalekreis
In Vorbereitung auf die kommende Saison führte der Kreisfachverband Saalekreis einen Staffeltag für den gesamten Spielbetrieb durch. Dabei stellte KFV-Präsident Stefan Kupski den Vereinen ein zweijähriges Pilotprojekt vor. Nachdem der Vorstand und Gesamtvorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) die Zustimmung erteilte, konnte das Pilotprojekt nun den Vereinen vorgestellt werden.
©FSA
Das zweijährige Pilotprojekt wird zunächst nur für die Vereine im Kreisspielbetrieb des KFV Saalekreis zur Anwendung kommen. Inhalt des Pilotprojekts ist die Abwandlung von Strafen für fehlende Schiedsrichter sowie die Belohnung für Vereine, die ihr Schiedsrichter-Soll erfüllt oder übererfüllt haben. Während das derzeitige System hauptsächlich hohe Geldstrafen für die fehlbaren Vereine und keine Belohnung für Vereine vorsieht, die durch eine Übererfüllung des Schiedsrichter-Solls den Spielbetrieb stützen, werden im Pilotprojekt feste Summen angesetzt.
Vereine, die ihr Schiedsrichter-Soll nicht erfüllen, zahlen eine höhere Startgebühr. Vereine, die ihr Schiedsrichter-Soll übererfüllen, bezahlen weniger Startgebühren. Sportgerichtsverfahren wegen der Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls entfallen gänzlich, sodass die Vereine eine generelle Planungssicherheit vor Saisonbeginn haben und nicht mit immer weiter steigenden Strafen in den Sportgerichtsverfahren rechnen müssen.
Für alle Mannschaften, die auf Kreisebene im KFV Saalekreis spielen, wird die Startgebühr um 50 % angehoben. Erfüllt ein Verein sein Schiedsrichter-Soll nicht, kommen zu der Erhöhung der Startgebühr weitere 100,00 € je fehlendem Schiedsrichter hinzu. Erfüllt der Verein sein Schiedsrichter-Soll, wird die Erhöhung der Startgebühr ausgesetzt. Der Verein bezahlt dieselben Startgebühren wie bisher. Stellt ein Verein mehr Schiedsrichter als erforderlich, kommt die Erhöhung der Startgebühr ebenfalls nicht zur Anwendung. Außerdem wird der Verein mit einem Bonus bei den Startgebühren belohnt und zahlt weniger Startgebühren als die anderen Vereine.
Bonus bei Schiedsrichter-Ausbildung
Um die Anreize bei der Ausbildung und Gewinnung von Schiedsrichtern weiter zu stabilisieren, wird der ausbildende Verein mit 500,00 € je ausgebildetem Schiedsrichter gefördert. So können Vereine, die mit einer Erhöhung der Startgebühr belegt wurden, durch die Ausbildung von Schiedsrichtern die Erhöhung der Startgebühr ausgleichen.
Das Pilotprojekt startet am 01.07.2024 und wird vorerst über zwei Jahre bis zum 30.06.2026 durchgeführt.