FSA-Verbandsgericht urteilt in der Causa Gladau
In seiner Sitzung vom 07. November 2023 fasste der Gesamtvorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) den Beschluss, die DSG Eintracht Gladau aus dem Verband auszuschließen und zeitgleich das Spielrecht zu entziehen. Das Verbandsgremium handelte damals auf der Grundlage eigener Erkenntnisse sowie den ergänzenden Hinweisen des Landessportbundes (LSB), aus denen sich grobe Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des Verbandes ableiten ließen. Gegen diese Entscheidung hat die DSG Eintracht Gladau Rechtsmittel erhoben. Am gestrigen Dienstag (12.03.) hat das Verbandssportgericht des Fußballverbandes in diesem Verfahren gegen den Verein aus dem Jerichower Land eine Entscheidung gefällt.
Die höchste unabhängige Instanz innerhalb der Sportgerichtsbarkeit des FSA folgte dem Beschluss des Gesamtvorstandes nicht und erteilte der DSG Eintracht Gladau die Spielberechtigung für beide Herrenmannschaften in der Kreisoberliga sowie der Kreisliga im Spielbetrieb des Kreisfachverbandes Jerichower Land.
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) erkennt das Urteil an, bleibt allerdings seinen Werten und in der eigenen Satzung unterlegten Prinzipien treu. Die Grundlage der Verbandsarbeit ist das Bekenntnis seiner Mitglieder, Organe und Institutionen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der FSA wirkt Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und politischem Extremismus sowie damit verbundener Gewalt und Gewaltverherrlichung entschieden entgegen.
Der Landesverband hat den Fall Gladau zum Anlass genommen, eine Handlungsempfehlung zu erstellen, die Vereinen Möglichkeiten aufzeigt, präventiv und proaktiv diskriminierenden Tendenzen zu begegnen. Zudem wird der Vorstand des FSA von der Möglichkeit Gebrauch machen, Sportgerichtsverfahren, die DSG Eintracht Gladau betreffend, erstinstanzlich dem Sportgericht des FSA zuzuweisen. Daneben wird die Satzung des Landesverbandes in der nächsten Sitzung des Gesamtvorstandes so angepasst werden, dass es dem Verband möglich sein wird, die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne aller Verbandsmitglieder konsequenter verteidigen zu können.