Gegendarstellung des FSA und des KFV Anhalt-Bitterfeld
Der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) begrüßt ausdrücklich die Neugründung von Vereinen im Bundesland, um nachhaltig den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können. Allerdings gelten für die Eingliederung neuer Mannschaften wie auch auf dem Fußballfeld klare Spielregeln, die nicht willkürlich ausgehebelt oder unterschiedlich interpretiert werden können. In der Satzung des FSA ist aufgeführt, wie der Prozess der Eingliederung in den Spielbetrieb des Landesverbandes umgesetzt werden kann.
Im Zeitungsartikel „Aus droht vor erstem Anstoß“ der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 02.12.2022 wurden im Zusammenhang mit der Neugründung des 1. FFV Rodleben falsche Darstellungen und Unwahrheiten veröffentlicht, die sowohl der FSA als auch der betreffende Kreisfachverband (KFV) Anhalt-Bitterfeld hiermit zurückweisen.
- Dem Verein aus Dessau-Roßlau wurde die Teilnahme am Wettbewerb des KFV Anhalt-Bitterfeld verwehrt: Da dem 1. FFV Rodleben seitens des LandesSportBundes (LSB) erst am 1. August 2022 per E-Mail die Aufnahme mitgeteilt wurde, waren die Fristen für die Teilnahme an der Saison 2022/23 verstrichen. Diese enden am 31. Mai, um in der darauffolgenden Spielzeit eingegliedert zu werden. Der Verein wurde am 16.05.2022 beim Registergericht angemeldet. Die Eintragung erfolgte am 20.05.2022. Am 01.06.2022 hat der FSA den Antrag auf Erteilung der Spielerlaubnis erhalten. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der 1.FFV Rodleben noch im Aufnahmeverfahren beim LSB. Zwischenzeitlich hat der Verein die Mitgliedschaft beim LSB erlangt. Dem Antrag auf Aufnahme beim FSA wurde gemäß § 10 Ziffer 6 der Satzung unverzüglich stattgegeben. Der 1.FFV Rodleben ist seit August 2022 Mitglied des FSA.
- Dass der Verein anschließend ein „Angebot“ des KFV Wittenberg erhielt, im dortigen Kreisspielbetrieb noch eingegliedert zu werden, ist aus der Perspektive von Ralf Saalbach, Präsident des KFV Anhalt-Bitterfeld, für das laufende Spieljahr nicht darstellbar. “Uns lag zu keinem Zeitpunkt ein Antrag des Vereins zum Wechsel nach Wittenberg vor, dies wurde an uns vorbei mit dem KFV Wittenberg besprochen. Auch ist die Aussage, Vereine würden illegal in Ligen fremder Territorien mitwirken, nicht richtig. Am 23. November 2021 wurde in einer Sitzung mit den beiden KFV sowie dem FSA festgelegt, dass die Wittenberger Vereine, die zu diesem Zeitpunkt beim damaligen KFV Anhalt eingegliedert waren, im Zuge der Kreisfusion von Anhalt und Anhalt-Bitterfeld sich frei entscheiden können, in welchem KFV sie künftig spielen möchten“, so der KFV-Chef aus Anhalt-Bitterfeld. Zudem muss festgehalten werden, dass die in der MZ angesprochene Gebietsreform („Die Gebietsreformen von 1994 und 2007 – das sind im Landtag rechtsgültig beschlossene und ordentliche Gesetze – werden ignoriert.“) keine Rolle spielt, da die sportpolitischen Grenzen sich von den politischen unterscheiden.
- Von Seiten der MZ wird angeführt, dass unter Ausnahmegenehmigung des Landesverbandes Brandenburg die Vereine aus Dennewitz und Malterhausen im KFV Wittenberg integriert wären. Dies entspricht ebenfalls nicht der Wahrheit, da beide Vertreter die ordentliche Mitgliedschaft im LSB erworben haben und somit dem FSA zugeordnet sind.
- Dass der StadtSportBund (SSB) Dessau eine Vermittlerrolle einnehmen möchte, sieht Saalbach als schwierig. „Den in der MZ benannten Termin hat der Herr Patrick Breitmann ohne Absprache mit uns festgelegt. Dieser war seitens des KFV Anhalt-Bitterfeld nicht darstellbar. Darüber hinaus bleibt nur der 1. FFV Rodleben unser Ansprechpartner, mit dem wir weiterhin den Dialog suchen werden“, so Saalbach weiter.
Der FSA sowie der KFV Anhalt-Bitterfeld sind weiterhin bestrebt, eine Lösung in diesem Fall herbeizuführen. Diese muss aber unter Einhaltung der geltenden Regularien. „Auch werden beide Kreisfachverbände intern diesen Prozess aufarbeiten“, sagt Saalbach zum Abschluss.