Bundesprogramm zur Sanierung von Sportstätten
Seit Ende Juli läuft der Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – lediglich bis Ende September 2022 kann eine Interessensbekundung abgegeben werden.
© Bundesprogramm zur Sanierung von Sportstätten
Der Projektaufruf für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ startete am 28. Juli 2022 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Interessenbekundungen müssen bereits bis zum 30. September 2022 eingereicht werden. Durch das Programm stehen bis 2027 insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der klimagerechten Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen.
Antragsberechtigt und dementsprechend Förderempfänger sind grundsätzlich Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Sportvereine sind nicht direkt antragsberechtigt, können aber zusammen mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Bei einem positiven Bescheid würde die Kommune die Förderung entsprechend an den Verein weiterleiten. Sportvereinen wird empfohlen, sich schnellstmöglich mit ihren Kommunen in Verbindung zu setzen, um von diesem Projektaufruf profitieren zu können.
Förderfähige Maßnahmen
Die fördergegenständlichen Einrichtungen müssen in besonderem Maße auf den Klimaschutz einzahlen und zusätzlich geringe Ressourcenverbräuche aufweisen. Essenziell für eine mögliche Förderung ist das wesentliche Absenken der Treibhausgasemissionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaßnahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und der Barrierefreiheit sein. Bestandsgebäude sollten grundsätzlich erhalten bleiben, Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Das Förderverfahren ist in zwei Phasen untergliedert:
Phase 1:
- Interessenbekundung über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Zeitraum vom 15. August 2022 bis 30. September 2022
- Erste Projektskizze online einreichen und eine formlose Anzeige über die Interessenbekundung beim zuständigen Landesressort bis zum 23. September 2022 vornehmen
Das Projektskizzenformular ist ab dem 15. August 2022 über das Förderportal des Bundes in easy-Online aufrufbar: >>> https://foerderportal.bund.de/easyonline <<<
Phase 2:
- Auswahl der Projekte, die für eine Förderung vorgesehen sind, erfolgt voraussichtlich im November 2022
- Diese Projekte müssen in der zweiten Phase einen Zuwendungsantrag stellen und bis Ende 2027 umgesetzt werden
Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maximal 45 % - bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % - der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der aufzubringende kommunale Anteil liegt entsprechend bei mindestens 55 % bzw. 25 % bei Kommunen in Haushaltsnotlage. (Quelle: DOSB) Weitere Informationen liefert der Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.