FSA-Vorstand begrüßt die Teilnahme einer U 23 Mannschaft in der Verbandsliga
Am heutigen Samstag begrüßte der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) im Rahmen der Vorstandssitzung mehrheitlich die Teilnahme einer U 23 Mannschaft im Spielbetrieb der Verbandsliga der Herren.
© Robert Kegler / Der FSA-Vorstand tagte am 28. und 29. Januar in Halberstadt.
Dieses Vorhaben soll zur kommenden Spielzeit 2022/23 erfolgen. Um eine U 23 im Oberhaus Sachsen-Anhalts einzustufen, muss die Spielordnung des FSA angepasst werden. Der FSA-Vorstand beauftragt den Ausschuss „Satzung und Ordnungen“ im Benehmen mit dem Spielausschuss bis zum 28. Februar 2022, die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme zu generieren und definieren. Diese Ergebnisse werden anschließend in einen Antrag zur Änderung der Spielordnung einfließen.
Anhand der derzeit gültigen Fassung der Spielordnung ist die Eingliederung einer neu anzumeldenden U 23 in der Verbandsliga nicht möglich. Gem. § 2 Nr. 3 der Spielordung (SpO) werden neue Vereine bzw. wieder aufgenommene Vereine in die unterste Spielklasse des zuständigen Kreisfachverbandes bzw. Stadtfachverbandes eingeordnet. Hier steht dem zuständigen spielleitenden Organ kein Spielraum zu. Dieses besteht lediglich für gesperrte Vereine, Vereinstrennungen und Fusionen im Bereich des FSA. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Um von der starren Festlegung der Einordnung von neuen Mannschaften in die unterste Spielklasse abzuweichen, ist die Änderung der Spielordnung notwendig. Dies ist gem. § 29 Nr. 8 Satz 4 der Satzung des FSA möglich. Dort heißt es:
„Beschlüsse über die Änderung der Ordnungen, die den Spielbetrieb betreten, müssen bis 1.Mai eines Jahres gefasst und bis zum 01.Juni veröffentlicht werden, wenn sie für das kommende Spieljahr Gültigkeit haben sollten.“
Demnach könnte die Spielordnung für die Saison 2022/23 noch durch Beschlussfassung bis zum 01. Mai 2022 geändert werden. Der FSA-Vorstand wird zur Vorstandssitzung am 08./09. April 2022 einen Beschluss zum vorgelegten Antrag zur Änderung der Spielordnung treffen.