Neue Corona-Vorgaben für Sachsen-Anhalt: 3-G-Regel muss im Amateurfußball Beachtung finden

Aufgrund der 7. Änderungsverordnung der 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die am 10.11.2021 in Kraft trat, ändern sich auch die Vorgaben ab sofort für den Amateurfußball in Sachsen-Anhalt dahingehend, dass die 3-G-Regel bei den Spielen Beachtung finden muss. 

Im Paragraph 11 der Verordnung, Sportstätten und Sportbetrieb, gab es ansonsten keine Veränderungen. Die neue Verordnung gilt bis 17. Dezember 2021 und kann unter folgendem Link eingesehen werden.

7. Änderungsverordnung zur 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung

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