14. Eindämmungsverordnung wird bis 26. August verlängert
Die Landesregierung hat die Regelungen der derzeit gültigen 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verlängert.
Die Verordnung gilt nun bis zum 26. August 2021. Damit gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen fort.
Bei den Regelungen für das Sporttreiben und Sportveranstaltungen gab es keine Änderungen.
Somit bleiben die aktuell gültigen Regeln bezüglich des Testens auch im Amateurfußball bestehen.
Die aktuelle Eindämmungsverordnung finden Sie hier
Die aktuellen Regelungen für den Amateurfußball können hier : 14. Eindämmungsverordnung - Das gilt für den Amateurfußball (Stand 18. Juni 2021) nachgelesen werden.
Weitere geringfügige Änderungen vom 13.07.2021 bezüglich der Zuschauerkapazität, die aktuell weiter gültig sind können hier nachgelesen werden: Änderung der 14. Eindämmungsverordnung