FSA begrüßt Entscheidung: Landkreis Wittenberg lässt Testpflicht für Zuschauer*innen bei sportlichen Wettkämpfen wegfallen
In der 6. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2 lässt dieser die Testpflicht für Zuschauer und Zuschauerinnen bei sportlichen Wettkämpfen gänzlich wegfallen. So heißt es in der Verordnung „§2 Lockerungen und Erleichterungen“: „Aufgrund der in § 1 getroffenen Feststellung wird gemäß § 16 Abs. 3 der 14. SARS-CoV-2-EindV von der Testpflicht abgewichen, d.h. für folgende Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote besteht keine Testpflicht: […] Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 3 und 4 der 14. SARS-CoV-2-EindV mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.“
Diese Regelung tritt ab heute, 16.07.2021, in Kraft. Der Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. (FSA) um Präsident Holger Stahlknecht begrüßt die Entscheidung des Landkreises Wittenberg.
Bereits am 06. Juli 2021 hat das Präsidium des FSA der Landesregierung eine Vielzahl an Lockerungsvorschlägen für den Amateursport vorgelegt und auch darum gebeten, die Testpflicht für Zuschauer*innen und Fußballer*innen bei sportlichen Wettkämpfen wegfallen zu lassen.
Holger Stahlknecht äußert sich dazu: Umso mehr freut es mich, dass jetzt ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität gemacht wurde. Vielleicht schließen sich weitere Landkreise dieser Änderung an, sodass die Testpflicht für Zuschauerinnen und Zuschauer auch in diesen Regionen aufgehoben wird. Zudem hoffe ich, dass mit der nächsten Verordnung der Landesregierung auch die Testpflicht für alle aktiv am Spielbetrieb Teilnehmenden entfällt.“