Änderungen der 13. Eindämmungsverordnung - Das gilt jetzt für den Amateursport!
Da die Infektionszahlen und die Inzidenzwerte in Sachsen-Anhalt weiterhin sinken, hat die Landesregierung weitere Öffnungsschritte bekanntgegeben. So greifen ab heutigen Mittwoch, 02.06.2021, folgende Änderungen für den Amateursport bei einer Inzidenz ab 35 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen:
- Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports ist in geschlossenen Räumen ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet, wobei die Anzahl der Personen auf 1 Person je 20 angefangene Quadratmeter zu begrenzen ist.
Ein negativer Corona-Test, der nicht älter ist als 24 Stunden und eine Anwesenheitsnachverfolgung aller teilnehmenden Personen ist hierfür Voraussetzung. - Der organisierte Sportbetrieb außerhalb des Trainingsbetriebs ist im Freien als Kontaktsport mit höchstens 30 Personen und kontaktfrei mit höchstens 200 Personen gestattet.
- Die Testpflicht für Trainer*innen im Rahmen des Trainingsbetriebes im Freien entfällt unabhängig von der Inzidenz.
Außerdem hat das Ministerium für Inneres des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt, dass unter folgenden Bedingungen auch wieder Freundschaftsspiele durchführbar sind:
- An fünf aufeinander folgenden Werktagen ist die Inzidenz unter 35 und dieser Fakt muss vom zuständigen Landkreis oder der zuständigen Stadt bekanntgegeben bzw. veröffentlicht werden (Homepage etc.).
- Maximal 30 Personen nehmen am Spiel teil (inklusive Trainer, Betreuer, Auswechselspieler und Schiedsrichter).
- Alle am Spiel beteiligten Personen weisen einen negativen Corona-Test vor, der nicht älter als 24 Stunden ist und es ist für alle teilnehmenden Personen ein Anwesenheitsnachweis zu führen.
Weiterhin gilt für jegliche Art von Trainings- und Spielbetrieb:
- Die Nutzung der Sportanlage muss durch den Betreiber freigegeben werden.
- Es ist die Führung eines Anwesenheitsnachweises durch Trainer*innen oder andere Verantwortliche erforderlich.
- Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten.
- Zuschauer sind nicht zugelassen.
Anmerkung: Zuschauer sind nur bei professionell organisierten Sportveranstaltungen zugelassen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung Profisportler*innen bzw. Berufssportler*innen sind.