Info LSB: Informationen zur Umsetzung des Bundes-infektionsschutzgesetzes
Seit einer Woche gelten auch in Sachsen-Anhalt die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Für Sportler*innen, Trainer*innen und Vereinsverantwortliche rückt damit das Thema Corona-Schnelltests verstärkt in den Fokus. Was sind anerkannte Tests? Wie oft muss getestet werden? Wie alt darf ein Test sein? und Reichen für den Nachweis auch käufliche erwerbbare Selbsttests? Hier die wichtigsten Antworten...
Da in Sachsen-Anhalt in allen 14 Landkreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz über dem Schwellenwert von 100 liegt, ist das Sporttreiben nur kontaktlos im Freien allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahmen bilden das kontaktlose Training im Freien für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von höchstens fünf Kindern sowie der Wettkampf- und Trainingsbetriebs für Berufssportler und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader. Für die Ausnahmen gelten allerding strenge Regeln für das Testen.
Schnelltest für Betreuende von Kindergruppen
So müssen beim Training mit Kindern die anleitenden Personen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 vorlegen können. Welche Tests sind dafür zulässig? Die den Trainingsbetrieb anleitenden Personen müssen ein negatives Ergebnis eines Selbsttests, Antigenschnelltest oder eines PCR-Tests vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Zeitpunkt des jeweiligen Trainingsbeginns sein darf. Wie kann ich meinen negativen Test nachweisen? Während man in Arztpraxen, Apotheken oder im Schnelltestzentren im Regelfall einen Beleg für das negative Testergebnis mit Datum und Uhrzeit der Durchführung erhält, ist der Nachweis eines negativen Selbsttests schwieriger. Der LSB Sachsen-Anhalt empfiehlt seinen Vereinen die Durchführung der Selbsttest direkt vor dem Training im Vier-Augen-Prinzip. Das heißt der Selbsttest des Übungsleiters wird im Beisein eines weiteren erwachsenen Vereinsmitglieds durchgeführt, der das sichtbar negative Testergebnis mit Datum und Uhrzeit formlos mit Unterschrift bestätigt. Somit hat die das Training anleitende Person im Falle einer Kontrolle einen Beleg.
Schnelltest für Trainer*innen der Bundes- und Landeskader
Für Trainer*innen der Bundes- und Landeskader im Leistungssport, sofern sie nicht im LSB-Trainerpool beschäftigt sind, empfiehlt der LSB Sachsen-Anhalt das für die Kolleginnen und Kollegen des Trainerpools angewandte Verfahren. Dieses sieht die Durchführung von wöchentlich zwei Corona-Selbsttest vor, die vor Arbeitsbeginn ebenfalls im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt und zwingend schriftlich dokumentiert werden. Für alle Kolleginnen und Kollegen des Trainerpools des LSB Sachsen-Anhalt wurde die Durchführung von wöchentlich zwei Selbsttests aufgrund der Spezifik ihrer Tätigkeit im ganztägigen Training oft mit Kindern und Jugendlichen abweichend von der laut Bundesarbeitsschutzverordnung freiwilligen Durchführung für Arbeitnehmer zur Verpflichtung erklärt.
Vollständig Geimpfte brauchen keinen Schnelltest
Vollständige Geimpfte sind in Sachsen-Anhalt von der Testpflicht befreit. "Diese Ausnahme gilt überall dort, wo eine Testpflicht angeordnet ist, z. B. in Geschäften oder beim Friseur, aber auch für Menschen, die im Beruf einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen", stellte Gesundheitsministerin Grimm-Benne in dieser Woche per Pressemitteilung klar. Bis zu einer Bundesregelung gelte die landesrechtliche Ausnahme-Regelung, dass Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus verfügen von der geltenden Testpflicht ausgenommen sind.
Hintergrund:
Die Landesregelung zu den Ausnahmen für vollständig Geimpfte ist in der 11. Eindämmungsverordnung, § 1 (3) festgeschrieben. Ein vollständiger Impfschutz liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist.