FSA-Vorstand schafft Klarheit bei Wechselfristen

Auf der Vorstandssitzung am 27.06.2020 in Neugattersleben hat der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt  Klarheit zur Umsetzung von §7 der Spielordnung „Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren“ geschaffen. Im §7 Punkt h) und i) der FSA-Spielordnung ist der Umgang mit den Wartefristen bei einem Vereinswechseln von Amateuren für die Zeit der Covid-19-Pandemie aufgeführt.

Der Vorstand hat am Samstag den 27.06.2020 beschlossen, die Punkte h) und i) des §7 der Spielordnung auch für den Beginn der Saison 2020/2021 gelten zu lassen.

Demzufolge muss bei einem Vereinswechseln ohne Zustimmung eines Vereins die noch ausstehende Wartezeit innerhalb der 6-Montate-Frist, die vor dem 12.03.2020 begonnen hat, ab dem Beginn der neuen Saison, ab 01.07.2020, weiter berechnet werden.

Sollte demzufolge das letzte Spiel am 27. November 2019 stattgefunden haben und die Abmeldung vor dem 30.06.2020 erfolgt sein, kann die Spielerin/der Spieler bei Nichtzustimmung des Vereins zu diesem Wechsel erst ab dem 16. September 2020 wieder spielberechtigt sein.

Die Entscheidung des Vorstandes ist getroffen worden, unabhängig von neuen Verordnungen der Landesregierung (Stand bis 01. Juli 2020) von Sachsen-Anhalt über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus.

Weder Starttermin noch Rahmenterminpläne (RTP) für Punkt- und Pokalspiele sind auf der Vorstandssitzung am 27.06.20 beschlossen worden. Zunächst muss die Landesregierung Sachsen-Anhalt mögliche Wettkampfspiele in unserer Region zulassen. Dann sollten noch DFB und NOFV die Rahmenterminpläne  bekannt geben.

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