FSA Verbandstag: Die Beschlüsse auf einen Blick

Auf dem außerordentlichen Verbandstag am Freitag, 12.06.2020, wurden mehrere Anträge beschlossen. Doch wie haben die Delegierten je Antrag abgestimmt und was bedeuten die Anträge genau? Hierfür gibt es im Folgenden eine Zusammenfassung:

Im Dringlichkeitsantrag 1 wurde § 20 der FSA Satzung geändert. „In Ausnahmefällen und bei dringender Notwendigkeit wird der Verbandstag nicht im Rahmen einer Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Durchführung erfolgt durch eine Videokonferenz oder einer technisch ähnlichen Form.“

Diesem Antrag stimmten 76 von 77 Wählern zu. Diese Änderung war grundliegend wichtig, um den Verbandstag durchführen zu können und eine Absicherung für zukünftige Ausnahmesituationen.

Der Dringlichkeitsantrag 2 sah eine Wortänderung im § 21 Absatz 1 vor. Dort wurde bei der Zusammensetzung des Verbandstages der Zusatz hinzugefügt, dass Kreis- und Stadtfachverbände Bestandteil des Verbandstages sind. Bis dato waren diese in der Formulierung Kreisfachverbände mit inbegriffen. Dem stimmten 74 Wähler zu. Außerdem gab es zwei Ablehnungen und zwei Enthaltungen.

Mit Dringlichkeitsantrag 4 wurde eine Haftungsbeschränkung für die gesetzlichen Vertreter und sonstigen Organ- und Ausschussmitglieder des FSA e.V. für Entscheidungen aus Anlass der Corona-Pandemie beschlossen. Zusammengefasst geht es darum, dass die zuständigen Entscheidungsträger des FSA nicht für Schäden, die auf einer Entscheidung, Maßnahme oder einem Unterlassen im Zuge der durch die Covid-19 Pandemie ausgelösten außergewöhnlichen Situation betreffend den Betrieb und die Organisation der vom FSA betriebenen Spielklassen beruhen, es sei denn, dem handelnden Entscheidungsträger wird nachgewiesen, dass er seine Pflichten vorsätzlich verletzt hat haften. Dies betrifft insbesondere auch die Durch- und Fortführung bzw. die Entscheidung über einen vorzeitigen Abbruch vom FSA veranstalteter Wettbewerbe, einschließlich Entscheidungen über Auf- und Abstieg und hierzu gegebenenfalls notwendiger Änderungen der Ordnungen des FSA, insbesondere der FSA-Spiel- und Jugendordnung. Dem Beschluss stimmten 73 Wähler zu. Drei enthielten sich und drei lehnten ihn ab. 

Das Ende der Saison 2019/20 zum 30.06.2020 wurde mit Dringlichkeitsantrag 5 beschlossen. 70 Wähler stimmten dafür, fünf dagegen und es gab eine Enthaltung. Darauffolgend wurde mit Dringlichkeitsantrag 5a beschlossen die Saison 2019/20 abzubrechen und ein Zehn-Punkte-Programm durchzuführen. Dieses findet ihr detailliert auf unserer Facebookseite. Der Beschluss wurde mit fast hundertprozentiger Mehrheit gefasst. Von 79 Wählern stimmten 78 dafür und nur eine Person dagegen.

Im Folgenden wurde mit Dringlichkeitsantrag 6 beschlossen, dass der FSA-Vorstand ermächtigt wird, um über notwendige Änderungen in den Ordnungen über die Saison 2019/2020 hinaus zu entscheiden. Damit soll ein reibungsloser Übergang zwischen der Saison 2019/2020 und der kommenden Saison 2020/2021 möglich gemacht werden. 71 Wähler stimmten dem Beschluss zu und 7 stimmten dagegen. Eine Person enthielt sich.

Im Genehmigungsantrag 7 wurden bereits getätigte Satzungs- und Ordnungsänderungen im Zuge der Corona-Pandemie nachwirkend bestätigt. Dies geschah mit 69 Zustimmungen, 6 Ablehnungen und 4 Enthaltungen.

Alle Beschlüsse des Verbandstages werden in die Satzung und Ordnungen des FSA eingearbeitet und sind nächste Woche im Wortlaut auf der Homepage unter Service -> Downloads-> Satzung und Ordnungen verfügbar.

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