Update: Spielbetrieb im FSA ruht nun bis zum 19. April
Auf Grundlage der erlassenen Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalts, die einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus beinhaltet, musste das Präsidium des FSA bereits jetzt auf die bestehende Aussetzung des Spielbetriebs reagieren, da entsprechend der Verordnung bis einschließlich 19.04.2020 untersagt ist, auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, einen Sportbetrieb durchzuführen.
Ableitend von der Verordnung der Landesregierung verlängert das Präsidium des FSA somit die bereits beschlossene Aussetzung des gesamten Spielbetriebes im Verbandsgebiet bis einschließlich 19.04.2020.
Der FSA bittet seine Vereine ausdrücklich, auch zu beachten, dass demzufolge auch jeglicher Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb auszusetzen ist.
Zudem werden ab sofort alle Präsenztagungen, alle zentralen und dezentralen Maßnahmen der Aus- und Fortbildung sowie der Weiterbildung, auch im Schiedsrichterbereich und der Talentförderung für den gleichen Zeitraum ausgesetzt oder ggf. als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt.
Rechtzeitig vor dem Ablauf der Generalabsage erfolgt am 09. April 2020 eine Information des FSA über den Fortgang und die weiteren Auswirkungen auf den Spielbetrieb.
Die Geschäftsstelle des FSA bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle ist jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr unter den bekannten Kontaktdaten und Telefonnummern gewährleistet.